Für den Augenschein vom 22. Januar 2020 wird in Anwendung von Art. 20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 500.00 erhoben. Die Kosten der OLK (Fr. 1000.00 gemäss Rechnung vom 25. November 2019110 und Fr. 300.00 für die Teilnahme am Augenschein gemäss Schreiben vom 30. Januar 2020111) werden gestützt auf Art. 11 GebV zusätzlich erhoben. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 3'800.00.