Auch wenn wie hier keine Nutzungsbegrenzung über eine Geschossflächen-, Baumassen- oder Überbauungsziffer vorgesehen ist, so haben die Vorgaben betreffend Flächen für Spiel- und Aufenthaltsbereiche und die Anforderungen betreffend Aussenraumgestaltung dennoch Auswirkung auf die mögliche Ausnutzung. Eine Verdichtung ist nur soweit möglich, als diese Vorgaben eingehalten werden können. Im Übrigen müssen auch bei Einhaltung der zulässigen Dimensionen gemäss der Zonenordnung einschränkende Ästhetikvorschriften zusätzlich respektiert werden. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass gewisse Abstriche bei der Ausnützung eines Grundstücks gemacht werden müssen.101