auch auf Grund seiner drei- bis viergeschossigen Wirkung punkto Höhe viel grösser als die bestehenden am K.________weg erscheint. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass das geplante Vorhaben das äussere Erscheinungsbild bzw. den Ortsbildvordergrund des als Ortsbild von nationaler Bedeutung geschützten Orts Gerzensee in unzulässiger Weise beeinträchtigt.