Zum Argument der Beschwerdegegnerin und der Gemeinde, wonach sich in der Umgebung bereits grossformatige Bauten befänden, ist festzustellen, dass sich diese Gebäude entsprechend den prägenden Merkmalen der Gemeinde an der I.________strasse befinden (vgl. das benachbarte Gebäude, I.________strasse 17). Aus dem von der Gemeinde anlässlich des Augenscheins präsentierten Modell ist zudem ersichtlich, dass das MFH im Vergleich mit der benachbarten Bebauungsstruktur bezüglich Fussabdruck deutlich mächtiger in Erscheinung tritt.89 Dieser Befund gilt umso mehr, als das Projekt nicht nur "von oben" gesehen, sondern