Zwar liegt die Bauparzelle nicht direkt am angrenzenden Siedlungsrand, sondern es ist in südlicher Richtung eine weitere Baureihe vorhanden. Dennoch wird das geplante MFH im Vergleich mit den bestehenden, kleiner wirkenden zweigeschossigen Ein- bzw. Zweifamilienhäusern im Hang auf Grund seiner Höhe und der zu Recht angenommenen drei- bis viergeschossigen Wirkung, der nördlichen Nähe zum Gebäude an der I.________strasse 15 und seiner Lage am Siedlungsrand störend in Erscheinung treten.