Auch gemäss den Vorgaben des ISOS ist bezüglich dem Ortsbild von Gerzensee den unverbauten Siedlungsrändern bzw. in der U-Ri I dem Ortsbildvordergrund besondere Beachtung zu schenken. Allgemein sieht das GBR vor, dass Bauten und Anlagen so zu gestalten sind, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht, was insbesondere "die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes", und unter anderem die "Proportion" und "Dimension" betrifft (vgl. Art. 21 Abs. 1 Lemma 1 und 3 GBR).