Bezüglich der Dachgestaltung trage das Vorhaben nicht zur Beruhigung bzw. Homogenität der Dachgestaltung bei. Die Konkurrenzierung der Bauten, insbesondere derjenigen der Baugruppe B, ergebe sich aus der Fernsicht.78 Hinsichtlich der kritisch beurteilten Aussenraumgestaltung (Restflächen) erläuterte die Vertreterin OLK zudem, inwiefern das Vorhaben weder der Bebauungsstruktur des Dorfkerns (Abwechslung Bauten mit Freiräumen) noch derjenigen am K.________weg folge (Bäume als Filter). Für die Ausführung des Vorhabens werde das Terrain massgeblich abgegraben. Zudem müsse der Spielplatz im Hang realisiert werden. Die Aufenthaltsqualität der dafür vorgesehenen Bereiche sei fraglich.