g) Die Einordnung und Wirkung des Bauvorhabens beurteilte die OLK in ihrem Bericht vom 21. November 2019 wie folgt: Das geplante Bauvorhaben werde die direkte Nachbarschaft und die umliegende Umgebung stark verändern. So werde die Aussicht des dahinter liegenden Gebäudes an der I.________strasse 15 eingeschränkt. Auch aus der Fernsicht vom westlichen Dorfeingang gesehen, werde das Mehrfamilienhaus mit der geplanten Gebäudehöhe das Ortsbild von nationaler Bedeutung stark beeinträchtigen und die unbefriedigende Situation des bestehenden Einfamilienhausquartiers zusätzlich verschlechtern.