Ihres Erachtens seien eine klare Siedlungsbegrenzung und eine haushälterische Bodennutzung wichtig.65 Auch in ihren Schlussbemerkungen vertritt die Gemeinde die Meinung, dass sie ein grosses Interesse daran habe, dass die baupolizeilichen Masse "auch ausgeschöpft" werden können, da ansonsten die angestrebte innere Verdichtung zumindest stark erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht würde.66 Da voraussichtlich keine neuen Flächen mehr eingezont werden könnten, wolle man die innere Verdichtung fördern. Im Vergleich mit den Baureglementen der Nachbargemeinden sei beispielsweise der kleine Grenzabstand (kGA) mit 5 m eher grosszügig festgelegt.67