d) Nach Auffassung der Gemeinde ist das Vorhaben zu bewilligen. Bereits in ihrem Amtsbericht an die Vorinstanz legte sie dar, dass sich das Projekt mit der vorgängigen Bauvoranfrage und den gemachten Anpassungen gut entwickelt habe. In der Umgebung befänden sich bereits grossformatige Bauten ("Vieli-Haus", "Alpenblick).64 Auch anlässlich des Augenscheins hob sie die positive Entwicklung des Vorhabens hervor. Das Vorhaben passe sich insbesondere aufgrund des gewählten Winkels gut in die Umgebung ein. Es handle sich beim Bauvorhaben um eine "zeitgemässe Interpretation". Ihres Erachtens seien eine klare Siedlungsbegrenzung und eine haushälterische Bodennutzung wichtig.65