c) Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin werde das Projekt zu Unrecht als "Bauprojekt von babylonischem Ausmass" aufgebaut. Das Bauprojekt sei wohl überlegt und entspreche den modernen Bedürfnissen. Die Notwendigkeit des haushälterischen und verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen, insbesondere Grund und Boden, sollte "auch in Gerzensee angekommen sein".61 In materieller Hinsicht legt die Beschwerdegegnerin dar, dass die Ausführungen der Beschwerdeführenden missverständlich und falsch seien. Das K.________quartier befinde sich in einer Bauzone.