Wie die Gemeinde zudem zu Recht ausführe, gäbe es in der Umgebung des Bauvorhabens auch "andere grossvolumige Gebäude". Durch den Neubau finde zudem keine Erweiterung des Ortsbildes statt, liege doch das Baugrundstück inmitten weiterer Häuser. Der Neubau komme ebenfalls in einer Hanglage zu stehen und bette sich in diesen ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch den Neubau sei nicht erkennbar. Den Gestaltungsvorschriften werde mit dem vorliegenden Projekt genügend Rechnung getragen.57