- die das Siedlungsgebiet umgebenden Obstbaumgärten. 3 Bei Bauvorhaben ist die bestehende Bausubstanz und deren Umgebung wenn möglich zu erhalten. Neubauten und Umgestaltungen haben sich in die bestehenden Strukturen einzupassen. Als Auslegungshilfe zu den prägenden Merkmalen des Ortsbildes von Gerzensee finden sich zusätzliche Vorgaben in Anhang IV des GBR45. Diese lauten soweit hier interessierend: