eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dies betrifft insbesondere: - die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes, - Terrainveränderungen, d.h. Mass und Gestaltung von Stützmauern und Böschungen, - den Vorgartenbereich, d.h. die Gestaltung von Hauseingängen, Vorplätzen und Einfriedungen - den Grenzabschluss, d.h. die Nahtstelle zu den benachbarten Gärten und zur unbebauten Landschaft, - die Begrünung, d.h. die Erhaltung oder Pflanzung von Hecken und Hochstammbäumen, - die Aussenbeleuchtung. Massgebend sind zudem die im Anhang IV aufgeführten Merkmale des Ortsbildes und Kriterien zur Bauund Aussenraumgestaltung. […]