deren Gebäudehöhe die Traufhöhe des Hauptbaus oder benachbarten Hauptbauten nicht übersteigt – auch schwach geneigte Pultdächer- oder Flachdächer gestattet. 3 Dachaufbauten und Dachflächenfenster sind auf der untersten Nutzungsebene über dem Dachboden zulässig. Die Gesamtbreite von Dachaufbauten und Dachfenstern zusammen beträgt maximal 40% der Fassadenlänge des obersten Geschosses. 39 Vgl. Plan «Schnitte Spielplätze» vom 15. November 2019 40 Vgl. Umgebungsgestaltungsplan vom 15. November 2019 41 Baureglement der Gemeinde Gerzensee vom 29. Mai 2006 (GBR), genehmigt durch das Amt für Gemeinden und