Das Baureglement der Gemeinde Gerzensee enthält in Art. 21 ff. GBR die folgenden Vorgaben zur Gestaltung von Bauten und Anlagen, einschliesslich der Dach- und Aussenraumgestaltung: Art. 21 Baugestaltung allgemein 1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung