a) Das Vorhaben umfasst den Abbruch des bestehenden Bienenhauses und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses (MFH) mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdegegnerin eine erste Projektänderung zur Umgebungsgestaltung (Kinderspielflächen und Aufenthaltsbereiche)35 und eine zweite Projektänderung bezüglich der Dachgestaltung (Dachlukarnen) ein.36 Bei der am 21. November 2019 eingegangenen Korrektur des Plans «Schnitte Spielplätze» einschliesslich Umgebungsgestaltungsplan37 handelt es sich nicht um eine Projektänderung im eigentlichen Sinne.