Daher ist nicht ersichtlich, inwieweit die Vorinstanz den Sachverhalt unrichtig oder unvollständig gewürdigt oder ihre Begründungspflicht verletzt hätte. Ob das Gebäude die Gebäudehöhe tatsächlich einhält, stellt im Übrigen nicht eine formelle, sondern eine materielle Frage dar, die bei diesem Verfahrensausgang jedoch nicht zu prüfen ist.