3/24 BVD 110/2019/92 benachbarten Parzelle Nr. A.________ (K.________weg 4) und somit durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid auch materiell beschwert. Sie sind daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sachverhaltsfeststellung / Verletzung des rechtlichen Gehörs