2/24 BVD 110/2019/92 Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wies es in einer summarischen Einschätzung darauf hin, dass das Vorhaben die Vorgaben des GBR zur Dachgestaltung bzw. bezüglich der Dachlukarnen nicht erfülle.5 Die Beschwerdeführenden reichten mit Eingabe vom 20. September 2019 (Eingang am 24. September 2019) bezüglich der Dachgestaltung (Dachlukarnen) eine zweite Projektänderung und einen überarbeiteten Umgebungsgestaltungsplan ein.