3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten einschliesslich der Akten der Gemeinde zur Bauvoranfrage ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtete mit Eingabe vom 24. Juni 2019 auf eine Stellungnahme und verweist auf die Akten. Auch die Gemeinde verzichtete mit Eingabe vom 11. Juli 2019 auf eine materielle Stellungnahme und verweist auf die Akten der Vorinstanz und ihre Akten zur Voranfrage. Die Beschwerdegegnerin, vertreten durch die zeichnungsberechtigten Organe, beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 8. Juli 2019, die Beschwerde sei "vollumfänglich und in allen Punkten abzulehnen".