"1. Der angefochtene Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und es sei der Beschwerdegegnerin der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter zu 1: sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Subeventualiter zu 1 und 2: sei von einer Rechtsverwahrung sowie von der Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen der Beschwerdeführer 1 und 2 Vormerk zu nehmen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen"