mit sinnentstellendem Tippfehler 11 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 2 N. 1 RA Nr. 110/2019/91 7 Zusammenhang zwischen diesen und dem Bauvorhaben besteht. Vorliegend ist kein solcher Zusammenhang gegeben. Andere Gründe, die gegen eine Baubewilligung sprechen, werden nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. Nach Art. 2 BauG ist unter diesen Umständen die Baubewilligung zu erteilen. 3. Ergebnis und Kosten