In Anbetracht der langjährigen Konflikte um die Nutzung der Bauparzelle ist es verständlich, dass die Beschwerdeführenden auf neue Bauvorhaben des Beschwerdegegners mit Besorgnis reagieren. Beim konkreten Bauvorhaben ist allerdings nicht ersichtlich, inwiefern dieses für Zwecke verwendet werden könnte, die zu zonenwidrigen Belastungen führen. Geplant ist ein rund 14 m2 grosser Raum mit Pultdach, der an das bestehende Gebäude angebaut wird, aber keine Verbindungstüre zu diesem aufweist. An den drei sichtbaren Seiten des Raums (Nord, Ost und West) soll eine Wandverkleidung angebracht werden.10 Auf der Ostseite befindet sich die Zugangstüre.