e) Die Beschwerdeführenden befürchten, dass der projektierte Materialraum zweckentfremdet werden könnte. Sie führen dazu aus, dass die Bauparzelle, welche ehemals von Familien bewohnt worden sei und zudem der Neuapostolischen Kirche als Kultstätte gedient habe, seit 20 Jahren schleichend umgenutzt werde. Die vom Beschwerdegegner regelmässig organisierten buddhistischen Feierlichkeiten würden von zahlreichen Personen besucht und seien mit Lärmbelastungen verbunden, insbesondere aufgrund der Verwendung von Mikrofonen und der Betätigung von zeremoniellen Gongs.