Nebst den Immissionen aus den religiösen Zeremonien (Gesang, Verwendung von Gongs und Mikrofonen) stören sie sich an diversen Immissionen, die aus der Zusammenkunft von jeweils einer grösseren Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern resultieren. Insbesondere gelte dies für Gespräche, die vor allem auch bei gemeinsamen Gartenarbeiten geführt würden, und zwar auch frühmorgens an Wochenenden, sowie für Lärm von Menschenansammlungen mit Kinderlärm bis spät in der Nacht anlässlich von Festivitäten mit internationaler Teilnehmerschaft. Die Beschwerdeführenden fordern, dass die Gemeinde keine neuen Bewilligungen erteilen solle bis zur Wiederherstellung des zonenkonformen Zustands.