2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 2. Mai 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen im Wesentlichen geltend, dass der Beschwerdegegner seine Liegenschaft zonenwidrig nutze, was seit Jahren zu Konflikten u.a. wegen Lärmimmissionen führe. Es sei zu befürchten, dass das Bauvorhaben diese Problematik verstärke.