Dachräume im Sinne einer besseren Nutzung des Bodens erwünscht.25 Voraussetzung dafür ist aber, wie Stadt Thun zu Recht geltend macht, dass es sich um eine rechtmässige und damit auch zonenkonforme Nutzung bzw. ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt, was vorliegend gerade nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass ein verdichtetes Wohnen in einer Arbeitszone, die gemäss Art. 20 BR der Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeteilt ist, bereits aus wohnhygienischen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Die von der Stadt Thun geforderten Wiederherstellungsmassnahmen sind ferner geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.