In der Studiowohnung im Nebengebäude ist sowohl die Küche als auch das Badezimmer ersatzlos zu entfernen. Zudem müssen auch die Fenster sowie alle weiteren Anlagen und Einrichtungen zurückgebaut werden, so dass das Nebengebäude wie ursprünglich nur noch als einfacher Holzschopf und nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann.