25 BR gleichgestellt werden. So ging es bei Letzteren einerseits um die vorübergehende Umsiedlung einer Detailhandelsfiliale in eine denkmalgeschützte Halle während der Bauzeit für die neue Verkaufsstelle und andererseits um diverse Übergangsnutzungen auf dem Areal einer ehemaligen Gärtnerei. f) Ob die Bauparzelle zu Recht der Industrie- bzw. Arbeitszone zugeteilt worden ist, bildet schliesslich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, weshalb nicht näher darauf einzugehen ist. Inwiefern sich das Grundstück des Beschwerdeführers genauso zum Wohnen 21 Vgl. Schreiben des Bauinspektorats der Stadt Thun vom 21. Januar 2019 (Vorakten vom 1. Juli 2019, pag. 29).