Die bisherige Nutzung ist somit nur insoweit geschützt, als bei ihrer Aufgabe oder Änderung eine wesentliche bauliche Investition preisgegeben werden müsste.19 Vorliegend sind die für die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Wohnnutzung getätigten, ursprünglichen baulichen Investitionen aber bereits mit dem Ausbau des Dachgeschosses in ein Büro freiwillig preisgegeben worden.