Nach einem Hinweis der Einwohnerkontrolle stellte die Stadt Thun am 21. Juni 2018 fest, dass im Dachgeschoss des Hauptgebäudes sowie im dahinter liegenden Holzschopf je eine Wohnung ohne Baubewilligung eingebaut worden ist. In der Folge reichte der Beschwerdeführer am 7. Dezember 2018 ein nachträgliches Baugesuch ein für die Umnutzung des im Dachgeschoss des Hauptgebäudes befindlichen Büros in eine Wohnung sowie den Einbau eines Studios in das bestehende Nebengebäude. Für den Fall, dass eine unbefristete Baubewilligung für die beiden Wohnungen nicht möglich sein sollte, beantragte der Beschwerdeführer gestützt auf Art.