Ein Ausnahmegesuch für den Ausbau des Dachgeschosses (als Wohnraumerweiterung zur Wohnung im Obergeschoss) würde wohlwollend geprüft werden. Eine Ausnahmebewilligung für den Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss könne indes nicht in Aussicht gestellt werden. Die Stadt Thun empfahl deshalb, das Baugesuch in diesem Sinne anzupassen und erneut einzureichen.9