Das Nebengebäude bzw. der hinter dem Hauptgebäude gelegene, freistehende Holzschopf zur Lagerung von Brennholz bewilligte die Stadt Thun am 29. Oktober 2001. Zu diesem Zeitpunkt war die Bauparzelle bereits der Industriezone I zugeteilt.6 Seit Inkraftsetzung der heute geltenden baurechtlichen Grundordnung der Stadt Thun im Jahr 2003 ist die Parzelle Nr. F.________ der Zone Arbeiten A zugeteilt.