3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 31. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Der angefochtene Gesamtentscheid der Vorinstanz vom 29.4.2019 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer gemäss seinem nachträglichen Baubewilligungsgesuch vom 3.12.2018 […] eine ordentliche Baubewilligung für die Dachwohnung im Hauptgebäude und für die Studiowohnung im Nebengebäude seiner Liegenschaft A.________ 60 in Thun zu erteilen.