Die Parzelle Nr. F.________ liegt in der Zone Arbeiten A. Mit Schreiben vom 16. August 2018 gewährte die Stadt Thun dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. Gleichzeitig wurde er auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen. 2. Der Beschwerdeführer reichte am 7. Dezember 2018 ein nachträgliches Baugesuch (datiert vom 3. Dezember 2018) ein für den Umbau und die Umnutzung des Büros im Dachgeschoss des Hauptgebäudes in eine Wohnung sowie den Einbau eines Studios in das bestehende Nebengebäude. Für den Fall, dass eine unbefristete Baubewilligung für die beiden Wohnungen