Der Beschwerdeführer beabsichtigt, die Anzahl Aussensitzplätze seines Gastgewerbebetriebs von acht auf 24 zu erhöhen. Dies stellt nach der Rechtsprechung ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben im Sinn von Art. 1a BauG dar.11 Das Vorhaben soll auf dem G.________quai realisiert werden. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Strasse im Sinn von Art. 4 SG12. Das Vorhaben benötigt deshalb neben der Baubewilligung auch eine Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch im Sinn von Art. 68 SG. Diese wird erteilt, wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.