4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Eingabe vom 7. Juni 2019 verzichtete der Regierungsstatthalter von Thun auf einen Antrag. In seiner Eingabe vom 11. Juni 2019 verwies das Bauinspektorat der Stadt Thun auf seinen Amtsbericht und seine Stellungnahme im vorinstanzlichen Verfahren. Die Einsprecherinnen und Einsprecher verzichteten auf eine Teilnahme am Beschwerdeverfahren. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen