Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 3. Mai 2019 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Bewilligung für die Erweiterung von acht auf 24 Aussensitzplätze, unter anderem mit folgenden Auflagen (Ziffer 3.3.2): «Solange im Untergeschoss der Liegenschaft D.________gasse J.________ (Gbbl. Nr. H.________) ein Verkaufsgeschäft betrieben wird, - ist auf dem entsprechenden Teilstück die Bewirtung gestattet am Mittwoch, Freitag und Samstag ab Ladenschluss. In der übrigen Zeit ist das Mobiliar wegzuräumen. RA Nr. 110/2019/89 3