3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es zog zudem die Akten der Verfahren RA 110/2015/176 (Wintergarten, Terrassennutzung auf Garagendach) sowie RA 110/2019/70 (Rechtsverzögerung) bei. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 6 RA Nr. 110/2019/70 7 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und