2. Gegen den Bauabschlag der Gemeinde Köniz vom 30. April 2019 in Bezug auf das hier strittige Baugesuch Nr. 18'824 reichten die Beschwerdeführerinnen am 29. Mai 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 30. April 2019 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen geltend, der geplante Balkon sei sowohl nach dem geltenden als auch nach dem zukünftigen Gemeindebaureglement als vorspringender Gebäudeteil zulässig.