Die Beschwerdeführerinnen hatten zudem am 2. Oktober 2018 bei der Gemeinde Köniz ein weiteres Baugesuch eingereicht für ein Geländer im zweiten Obergeschoss auf der Deckenplattform des Anbaus vom ersten Obergeschoss (Baugesuch Nr. 18'902). Die Gemeinde Köniz erteilte diesem Baugesuch mit Entscheid vom 4. Juli 2019 den Bauabschlag. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der BVE (RA 110/2019/117).