die Gemeinde auf ihr früheres Schreiben verwies. Mit Schreiben vom 5. April 2019 verlangten die Beschwerdeführerinnen sinngemäss einen anfechtbaren Entscheid. Am 22. April 2019 erhoben sie Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der BVE bezüglich des vorliegend relevanten Baugesuchs Nr. 18'824 (sowie des Baugesuches Nr. 18'902, vgl. unten).6 Mit Entscheid vom 30. April 2019 erteilte die Gemeinde Köniz ohne vorherige Publikation den Bauabschlag, weshalb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren wegen Verzögerung des Baugesuchs Nr. 18'824 abschreiben konnte.