1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken vom 1. Mai 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'322.35 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung