a) Das Regierungsstatthalteramt verlängert mit dem angefochtenen Entscheid die Öffnungszeiten des I.________ Restaurants während der Betriebszeiten der Veranstaltung "F.________" von 22.00 auf 00.30 Uhr18, wobei nach 22.00 Uhr keine neuen Gäste im I.________ Restaurant aufgenommen werden dürfen. Die Betriebszeit von 22.00 – 00.30 Uhr ist für Gäste vorbehalten, die sich bereits im Restaurant verpflegt haben und noch im Restaurant verweilen möchten sowie für angemeldete Gäste (Betriebsanlässe).