Zudem zeigen die Baugesuchsunterlagen die Änderungen gemäss dem überarbeiteten Betriebskonzept ungenügend auf. Einzig aus einem Vergleich des bisherigen Betriebskonzepts mit dem überarbeiteten Betriebskonzept wird ersichtlich, dass wesentliche Änderungen erfolgen sollen. Das bisherige Betriebskonzept muss in den Vorakten zur Bewilligung zur Baubewilligung vom 21. Juni 2017 gesucht werden. Zudem sind die Pläne des alten und des überarbeiteten Betriebskonzepts verschieden in der Darstellung. Im Baugesuch sollten die wesentlichen Änderungen klar erkennbar sein. Entweder sind sie separat aufzuführend oder im Text und im Plan entsprechend zu