c) Im vorliegenden Fall fehlt die Änderung des Betriebskonzepts der gesamten Anlage in der Umschreibung des Bauvorhabens. Das überarbeitete Betriebskonzept enthält baubewilligungspflichtige Änderungen, wie beispielsweise das neue Softhockey-Eisfeld (Ziff. 2.1.1), neue Zelte (Ziff. 2.1.3), die "Schneesicherung" (Heizung) der J.________ Lounge, die Erhöhung der Lautstärke der Beschallung bei Konzerten (Ziff. 3) sowie die Festlegung der Eisreinigungszeiten auf Zeiten ausserhalb der bewilligten Öffnungszeiten.17 Diese Änderungen des Betriebskonzepts der gesamten Anlage werden in der Publikation nicht erwähnt. Diese ist daher mangelhaft.