a) Der Beschwerdegegner erwähnt bei der Umschreibung des Bauvorhabens in seinem Baugesuch nur die Anpassung des Betriebskonzepts des I.________ Restaurants und dessen neue Öffnungszeiten. Die Publikation erfolgte dementsprechend. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 beantragte der Beschwerdegegner zudem, das überarbeitete Betriebskonzept, welches die gesamte Anlage betrifft, "als Auflage in die Bewilligung mitaufzunehmen." Eine erneute Publikation erfolgte nicht. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte im angefochtenen Entscheid nicht nur die neuen Öffnungszeiten des I.________ Restaurants sondern auch die Änderungen des Betriebskonzepts für die gesamte Anlage (vgl. dazu Ziff.