_ Lounge, Eisfläche und offener Stände sowie der Beleuchtung um 22.00 Uhr, Verbot des Beheizens der Zelte und Stände, Begrenzung des Schallpegels für alle Events inkl. Live-Konzerte auf 93 dB (A), Auf- und Abbau sämtlicher Anlagen nur an Werktagen zu den Arbeitszeiten gemäss Polizeireglement; Kühlaggregate möglichst weit weg von bewohnten Liegenschaften platzieren und bestmöglich zu isolieren, Beschränkung der Zufahrt für Lieferanten 12 Vorakten pag. 45 f. und 70 f. RA Nr. 110/2019/87 6