11 Keine Ausdehnung der Betriebszeiten wegen Nachtruhe gemäss Gemeindepolizeireglement, Verbot der nächtlichen Reinigung der Eisfläche, Reinigung durch Laubbläser mit Verbrennungsmotor nur gemäss Betriebszeiten gemäss Gemeindebaupolizeireglement; zuverlässige Beendigung des Betriebs von Outdoor J.________ Lounge, Eisfläche und offener Stände sowie der Beleuchtung um 22.00 Uhr, Verbot des Beheizens der Zelte und Stände, Begrenzung des Schallpegels für alle Events inkl. Live-Konzerte auf 93 dB (A), Auf- und Abbau sämtlicher Anlagen nur an Werktagen zu den Arbeitszeiten gemäss Polizeireglement;